Energiegemeinschaften
Nachhaltig . Lokal . Sozial
Energiegemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Privatpersonen, KMU und Gemeinden, die darauf abzielen, dass erneuerbare Energie vor Ort erzeugt und verbraucht werden kann. Die Mitglieder profitieren von individuell vereinbarten Strompreisen sowie reduzierten Netzentgelten und Steuern. Die energetische Wertschöpfung bleibt in der Region. Aktuell arbeiten wir in enger Kooperation mit der Energieautonom GmbH daran, die passenden Rahmenbedingungen für eine rasche und unkomplizierte Umsetzung von Energiegemeinschaften zu schaffen.
Was ist eine Energiegemeinschaft?
Laut Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz handelt es sich um einen Zusammenschluss von Erzeugern und Abnehmern von erneuerbarer Energie, die sich im selben Orts- oder Regionalnetz befinden. Die Mitglieder dürfen Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Teilnehmen können Privat- oder Rechtspersonen, Gemeinden, lokale Behörden oder auch klein- und mittelständische Unternehmen.
Der Unterschied zu einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage?
Bei einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage wird Strom, der auf einem Gebäude erzeugt wird, allen Bewohnern innerhalb des Gebäudes zur Verfügung gestellt. Energiegemeinschaften gehen über die Grundstücksgrenze hinaus und erlauben die Benützung des Stromnetzes sowie den Handel mit privat erzeugter Energie in einem lokalen Verbund.
Wie ist eine Energiegemeinschaft organisiert?
Als Organisationsform ist vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich – im Vordergrund steht allerdings die Gemeinnützigkeit. Der Hauptzweck von Energiegemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn sondern in der Erbringung von Vorteilen für alle Mitglieder. Dies muss entweder in den Statuten verankert sein oder sich direkt aus der Organisationsform ergeben.
Wie lange dauert die Einrichtung einer Energiegemeinschaft?
Nach Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes hängt die Umsetzungsdauer nun davon ab, wie schnell geeignete Partner in einer Region zusammenkommen und wie lange die Rückmeldung des Netzbetreibers auf die Anmeldung der Energiegemeinschaft dauert.
Wie kann ich an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist in Kraft getreten. Wir arbeiten bereits daran eine rasche Umsetzung gewährleisten zu können. Mit dem Formular am Ende der Seite kannst du dich schon jetzt für eine künftige Energiegemeinschaft registrieren.
Was ist eine Zählpunktnummer?
Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33-stellige Nummer die man auf der Stromrechnung findet – sie ist die Bezeichnung für Ihren Stromanschluss. Als Mitglied einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft wird die Nummer an den Netzbetreiber gemeldet.
Welche ökologischen
Vorteile bieten Energiegemeinschaften?
Energiegemeinschaften unterstützen proaktiv die Energiewende. Sie ermöglichen eine lokale Erzeugung und einen lokalen Verbrauch von erneuerbarer Energie. Lange Übertragungswege werden vermieden. Der CO2-Fußabdruck des Energieverbrauchs wird somit flächendeckend reduziert.
Welche wirtschaftlichen Vorteile bieten Energiegemeinschaften?
Mitglieder können selbst erzeugte Energie innerhalb der Gemeinschaft zu attraktiveren Preisen verkaufen (als bei einer Netzeinspeisung) oder Energie preiswerter beziehen. Darüber hinaus können Netzentgelte und Steuern eingespart werden. Die energetische Wertschöpfung bleibt in der Nachbarschaft.
Welche sozial-gemeinschaftlichen
Vorteile bieten
Energiegemeinschaften?
Energiegemeinschaften fördern das Bewusstsein für Klima- und Energiefragen sowie für den Wert einer sicheren und nachhaltigen Versorgung. Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Beteiligung werden die Akzeptanz für innovative Sharing-Konzepte und der lokale Zusammenhalt gestärkt.
Für eine Energiegemeinschaft registrieren
Quelle: PV Austria
ERZEUGEN.SPEICHERN.VERTEILEN
Dynamische Verteilung
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transparente Abrechnung
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kein Verwaltungsaufwand
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individuell vereinbarte Strompreise
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bis zu 60% weniger Netzentgelte und Steuern
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Symbiose passender Erzeuger und Verbraucher
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kein überregionaler Stromtransport
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energetische Wertschöpfung bleibt
in der Nachbarschaft
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für die Mitgliedschaft in einer Energiegemeinschaft.